Logopädie für Erwachsene

Herzlich Willkommen!
Wir freuen uns, Sie auf unserer Seite zu begrüßen und möchten Ihnen auf diesem Weg einige relevante Informationen geben. Wir bieten logopädische Diagnostik, Therapie und Beratung in den Bereichen Stimme, Schlucken, Sprache und Sprechen an und haben uns auf die Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen spezialisiert.
Die Logopädie kann Sie in folgenden Teilgebieten unterstützen:
Sprechen & Sprache
Schlucken
Stimme
Kommunikation
Muskelgleichgewicht im orofazialen Bereich
Nervenlähmungen im Gesicht
Ablauf
Wer verordnet die logopädische Therapie?
Logopädische Therapie wird immer von einem Arzt / von einer Ärztin verordnet. Sollten Sie oder Ihre Angehörigen den Eindruck haben, dass Sie eine Therapie benötigen, sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt (z.B. Neurologe, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Onkologe). Der Arzt / die Ärztin entscheidet, welche Art und Häufigkeit für Ihre Behandlung notwendig ist.
Wie erhalte ich einen Termin?
Zur Vereinbarung eines ersten Termins kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per Email und teilen uns folgende Informationen mit:
- Ausstellungsdatum der Verordnung
- Diagnose
Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen zur Terminvereinbarung. Zum ersten Termin bringen Sie bitte alle nötigen Unterlagen mit: Verordnung, Versicherungskarte, Ausweis, Zuzahlungsbefreiung, Vorbefunde, Terminkalender.
Beim ersten Termin klären wir mit Ihnen, wo Ihre Probleme liegen, wie wir daran arbeiten können und welche Verbesserungen erreicht werden können. Anschließend vereinbaren wir mit Ihnen die weiteren Termine.
Was kostet die Therapie?
Als Teil der medizinischen Grundversorgung gelten für Patient(inn)en der gesetzlichen Krankenversicherung die gesetzlichen Zuzahlungsregelungen. Gemäß § 32 Absatz 2 SGB V i.V.m. § 61 Satz 3 SGB V zahlen PatientInnen pro Verordnung eine Gebühr von 10 € sowie 10 % der Behandlungskosten selbst. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind immer von der Zuzahlung befreit.
PatientInnen in der privaten Krankenversicherung und Selbstzahler erhalten von uns vor Beginn der Therapie eine Aufstellung über die anfallenden Kosten. Diese orientieren sich an den Sätzen der GebüTh. Da für den Bereich der privat versicherten Patienten keine einheitlichen Tarifverträge existieren, hat sich innerhalb der Heilberufe die Verfahrensweise etabliert, aktive therapeutische Maßnahmen mit dem 1,8- bis 2,3- fachen des höchsten Satzes einer gesetzlichen Krankenversicherung zu berechnen.
Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang und die Erstattungsfähigkeit je nach Versicherung und Tarif der privaten Krankenversicherung individuell unterscheidet und dass auch die von Beihilfeträgern erstatteten Höchstbeträge einen Eigenanteil vorsehen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung im Vorhinein über den Umfang der für Sie zu erhaltenden Erstattungen.
Was passiert bei der logopädischen Therapie?
Bei einem ersten Termin lernen wir uns gegenseitig kennen und besprechen Ihre Erwartungen und unsere Leistungen, die im Rahmen der logopädischen Therapie durchgeführt werden können.
Die beinhaltet üblicherweise Folgendes:
- Fortlaufende und zielgerichtete Beratung der Patient(inn)en und ihres Umfeldes (Angehörige, Pflegedienst, …)
- Störungsspezifische Übungen
- Anleitungen und Materialien zum Eigentraining zu Hause
- Rückmeldung an die Zuweiser in Form von Therapieberichten
Was mache ich, wenn ich den Termin absagen muss?
Sollten Sie feststellen, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte so rasch wie möglich Bescheid. Dies ist per Email oder SMS möglich. Nennen Sie uns dazu Ihren Namen und den Termin, den Sie nicht wahrnehmen können.
Sollten Sie zum vereinbarten Termin nicht erscheinen oder den Termin sehr kurzfristig innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin absagen, müssen wir Ihnen dafür leider eine Ausfallpauschale in Rechnung stellen.
Termine, die nicht stattgefunden haben, können nicht über Ihre Krankenversicherung abgerechnet werden.